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   BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62   

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https://dejure.org/1965,181
BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62 (https://dejure.org/1965,181)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1965 - II C 108.62 (https://dejure.org/1965,181)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1965 - II C 108.62 (https://dejure.org/1965,181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Klage - Nichteröffnung des Verwaltungsrechtswegs - Schmerzensgeldanspruch gegen einen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn

  • Wolters Kluwer

    Fristbeginn zur Einlegung der Revision mit Zustellung eines mit unrichtigem Tenor versehenen Urteils - Unwirksamkeit der Zustellung bei wesentlicher Abweichung der Ausfertigungen von der Urschrift und bei Erkennbarkeit der Beschwer erst aus den richtigen Ausfertigungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 199
  • NJW 1965, 929
  • MDR 1965, 510
  • DVBl 1965, 649
  • DÖV 1965, 670
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62
    Es ist zwar richtig, daß das Beamtenverhältnis unmittelbar eine Rechtsgrundlage für einen gegen den Dienstherrn wegen Verletzung der Fürsorgepflicht gerichteten Schadensersatzanspruch bietet und daß für die Geltendmachung eines auf diese Rechtsgrundlage gestützten Klageanspruchs der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (BVerwGE 13, 17 ff.).

    Dies ergibt sich - wie der Oberbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - aus dem Umstand, daß der Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Fürsorgepflicht sich aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelt hat, die den für privatrechtliche Dienstverhältnisse geltenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§§ 276, 278, insbesondere § 618 BGB) zugrunde liegen (BVerwGE 13, 17 [19]) und daß in keiner der Vorschriften des privaten Vertragsrechts dem Schadensersatzberechtigten ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld) eingeräumt wird.

  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62
    - Die Vorschrift des § 142 Abs. 2 Satz 1 LBG stellt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, keine Anspruchsgrundlage dar; sie bestimmt nur, daß die "auf Grund allgemeiner gesetzlicher Vorschriften" - nicht also auf Grund des für das Beamtenverhältnis des Klägers maßgeblichen Beamtenrechts (vgl. hierzu BGHZ 6, 3 [14]) - geforderten Leistungen sich ihrem Umfange nach in den Grenzen der in §§ 125 bis 139 LBG vorgesehenen Leistungen halten müssen (vgl. BGHZ 6, 3 [8]; ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 78 BBG Nr. 2]).
  • BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57

    Rechtsweg vor den Zivilgerichten

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62
    Für die Beantwortung der Frage, welcher Rechtsweg eröffnet ist, ist in der Regel die rechtliche Natur des geltend gemachten Klagebegehrens, wie sie sich aus dem Tatsachenvortrag des Klägers ergibt, entscheidend (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 1959 - III ZR 160.57 - [JZ 1959 S. 499, MDR 1959 S. 824]).
  • BVerwG, 14.10.1958 - I C 59.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62
    Für die Beantwortung der Frage, welcher Rechtsweg eröffnet ist, ist in der Regel die rechtliche Natur des geltend gemachten Klagebegehrens, wie sie sich aus dem Tatsachenvortrag des Klägers ergibt, entscheidend (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 1959 - III ZR 160.57 - [JZ 1959 S. 499, MDR 1959 S. 824]).
  • BVerwG, 20.09.1962 - II C 152.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62
    - Die Vorschrift des § 142 Abs. 2 Satz 1 LBG stellt, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, keine Anspruchsgrundlage dar; sie bestimmt nur, daß die "auf Grund allgemeiner gesetzlicher Vorschriften" - nicht also auf Grund des für das Beamtenverhältnis des Klägers maßgeblichen Beamtenrechts (vgl. hierzu BGHZ 6, 3 [14]) - geforderten Leistungen sich ihrem Umfange nach in den Grenzen der in §§ 125 bis 139 LBG vorgesehenen Leistungen halten müssen (vgl. BGHZ 6, 3 [8]; ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. September 1962 - BVerwG II C 152.59 - [Buchholz BVerwG 232, § 78 BBG Nr. 2]).
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 216/57

    Wechsel im Interzonenhandelsverkehr

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1965 - II C 108.62
    Für die Beantwortung der Frage, welcher Rechtsweg eröffnet ist, ist in der Regel die rechtliche Natur des geltend gemachten Klagebegehrens, wie sie sich aus dem Tatsachenvortrag des Klägers ergibt, entscheidend (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I C 59.57 - [BVerwGE 7, 257]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 1959 - III ZR 160.57 - [JZ 1959 S. 499, MDR 1959 S. 824]).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Denn entscheidend ist die wirkliche Natur des behaupteten Anspruchs und nicht, ob er von demjenigen, der sich auf ihn beruft, dem öffentlichen oder dem privaten Recht zugeordnet wird (GmS-OGB BGHZ 102, 280 ; BVerwGE 20, 199 ).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88

    Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz

    Danach ist mangels besonderer Vorschrift nur ein Vermögensschaden, nicht dagegen ein immaterieller Schaden in Geld zu ersetzen (vgl. § 253 BGB; BVerwGE 20, 199 ; 37, 31 ).
  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

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